• Rente

  • Welche Gemeinsamkeiten bzw. Sonderregelungen gibt es bei den Überschüssen der Sofort- und Ansparrente?
  • Die unterschiedlichen Tarife der Sofort- und der Ansparrente haben Gemeinsamkeiten bei den Überschüssen. Es gibt aber auch Besonderheiten, die Sie hier - aufgeschlüsselt nach den Tarifen - nachlesen können:
  • Für Swiss Life Rentenplan (Optionsversicherung mit garantierter Rentenleistung - T 900/905) stehen zwei verschiedene Überschussverwendungssysteme (E und A) in der Aufschubzeit zur Wahl.
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    Ansparrenten: Gemeinsamkeiten
    Bei den Tarifen der Ansparrente (T 800/890, T 810 und T 871 erfolgt folgende Überschussbeteiligung sowohl in der Aufschubzeit als auch in der Rentenbezugszeit:
    • Überschussbeteiligung in der Aufschubzeit: Die Überschusszverwendung erfolgt grundsätzlich mit dem Bonussystem jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres. Durch den Bonus erhöht sich die Altersrente ab Rentenbeginn (Bonusrente). Alternativ kann bei den Tarifen 800/890 und 810 das System Beitragsverrechnung gewählt werden. Bei Erleben des Rentenbeginns wird zusätzlich ein Schlussüberschuss erbracht (außer bei Beitragsverrechnung). Zusätzlich erhalten Versicherungen eine Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit sie berechtigt sind.
    • Überschussbeteiligung in der Rentenbezugszeit: Für die nach Rentenbeginn entstehenden Überschüsse kann gewählt werden zwischen den zwei Überschussverwendungen derProgress Plus-Überschussrente (P) und der steigenden Überschussrente (S).
    • Die Art der Überschussrente braucht erst in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn festgelegt zu werden.
    Neben diesen Gemeinsamkeiten hat jeder Tarif Besonderheiten für die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugszeit:
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    Besonderheit bei lebenslangen Renten
    Die Basis-Überschussrente bemisst die sich in Prozent der bei Rentenbeginn garantierten Rente. Diese garantierte Rente besteht aus der Tarifrente und der Bonusrente.
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    Besonderheit bei Ansparrenten mit Hinterbliebenenrente
    • Bei Tod der ersten versicherten Person während des Rentenbezugs wird das ursprünglich gewählte Überschussverwendungs-System beibehalten. Die Höhe der Progress Plus-Überschussrente (P) richtet sich nach dem vereinbarten Prozentsatz der Partnerrente an der Hauptrente, soweit die Garantiezeit bereits abgelaufen ist.
    • Bei Ableben der ersten versicherten Person vor Beginn der Hauptrente wird die Partnerrente fällig. Die Höhe der Basis-Überschussrente bei der Wahl der Progress Plus-Überschussrente (P) bemisst sich in Prozent der Partnerrente.
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    Sofortrente: Gemeinsamkeiten
    Bei allen Tarifen der Sofortrente (T 600, T 610, T620, T 650) gibt es zwei unterschiedliche Überschussrenten:
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    Besonderheit bei Sofortrenten mit Hinterbliebenenrente
    Nach dem Tod der ersten versicherten Person wird die ursprünglich gewählte Überschussbeteiligung beibehalten. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Prozentsatz der Partnerrente an der Hauptrente, soweit die Garantiezeit bereits abgelaufen ist.
  • Stand: 13.01.2012
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