• Überschussbestimmungen zu Kapital- und Risikotarifen

  • Welche Überschussverwendungs-Systeme es für die einzelnen Risiko- bzw. kapitalbildenden Tarife gibt und was im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung noch zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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    E = Erlebensfallbonus-System
    Die jährlich laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Versicherungssumme (Erlebensfallbonus) verwendet, die gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme im Erlebensfall fällig wird.
    Bei Tod wird grundsätzlich keine über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehende Leistung fällig. Erst wenn das Deckungskapital aus der Hauptversicherung und des Erlebensfallbonus die vereinbarte Todesfall-Leistung übersteigt, wird der übersteigende Teil als Todesfall-Leistung aus dem Erlebensfallbonus zusammen mit der Hauptversicherung ausgezahlt.
    Hinzu kommt ein zusätzlicher Risikoüberschussanteil, der in Prozent des rechnungsmäßigen Risikobeitrags für die Summe, um die sich das riskierte Kapital der Hauptversicherung aufgrund des Erlebensfallbonus verringert, im Folgejahr zugeteilt wird.
    Abgekürzte Beitragszahlung ist nicht möglich.
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    A = System der verzinslichen Ansammlung
    Die jährlichen laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt.
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    T = Todesfallbonus bei Risiko-LV
    Beitragspflichtige Versicherungen erhalten ab Beginn der Versicherung einen Todesfallbonus (Zusatzsumme bei Tod), der sich nach der Versicherungssumme bemisst. Beim Erleben des Ablaufs werden aus dem Todesfallbonus keine Leistungen fällig.
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    R = Sofortrabatt (Beitragsverrechnung) bei Risiko-LV
    Die Überschussanteile werden in Prozent der Beiträge zugeteilt und mit den fälligen Beiträgen ab Beginn verrechnet.
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    Laufende Überschussanteile und Schlussüberschussanteil
    Als laufende Überschussanteile werden Grund-, Risiko- und Zinsüberschussanteile gutgeschrieben.
    Grund- und Risikoüberschussanteile werden ab Versicherungsbeginn zugeteilt.
    Zinsüberschussanteile werden erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteilt.
    Zusätzlich wird bei Erleben des Ablaufs ein einmaliger Schlussüberschussanteil, bei Tod der versicherten Person und Rückkauf oder Beitragsfreistellung ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig.

    Zusätzlich erhalten Versicherungen eine Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit sie berechtigt sind.
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    BU-Eintritt
    Ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, läuft auch im Falle der Berufsunfähigkeit die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen weiter.
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    Höhe der Überschussanteilsätze
    Die Höhe der Überschussanteilsätze wird vom Hauptbevollmächtigten für Deutschland auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
    Die Höhe der Überschussanteilsätze kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Die Höhe ist im Wesentlichen abhängig vom Kapitalertrag, den Abschluss- und Verwaltungskosten und dem Verlauf der Sterblichkeit.
  • Stand: 13.01.2012
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