• Dynamikbestimmungen

  • Weitere Instrumente zur flexiblen Vertragsgestaltung: Umfang und Erhöhung der Dynamik.
  • Die dynamische Versicherung stellt keinen eigenständigen Tarif dar, sondern eine Variante der Vertragsgestaltung. Sie ist anwendbar auf alle Haupt- und Zusatzversicherungstarife mit laufendem Beitrag.
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    Teil-/Haupt- und Volldynamik
    Mit der Dynamik erzielen Ihre Kunden wachsenden Versicherungsschutz durch jährliche Erhöhung des Beitrags. Und das automatisch und ohne erneuten Antrag und Gesundheitsprüfung.

    Wie umfangreich die Dynamik sein soll, wird mit der Entscheidung für eine der drei Varianten festgelegt:
    • Teildynamik: beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung, wobei jedoch eine mitversicherte Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit immer in die Erhöhung einbezogen wird.
    • Hauptdynamik: beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung und die darauf abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung. Sind mehrere Berufsunfähigkeitsrenten in einem Vertrag vereinbart, so wird die BU-Rente mit der längsten Versicherungsdauer in die dynamischen Erhöhungen mit einbezogen.
    • Volldynamik: bezieht alle mit der Hauptversicherung verbundenen Zusatzversicherungen im gleichen Verhältnis in die Erhöhungen ein. Sind mehrere Berufsunfähigkeitsrenten in einem Vertrag vereinbart, so wird die BU-Rente mit der längsten Versicherungsdauer in die dynamischen Erhöhungen mit einbezogen.
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    Vier Erhöhungsformen
    Folgende Erhöhungsformen stehen zur Auswahl:
    • Form A: Erhöhung des Beitrags erfolgt im selben prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten gestiegen ist, jedoch mindestens um 5% und höchstens um 10%.
    • Form B: Erhöhung des Beitrags erfolgt um einen festen Prozentsatz, der von 5% bis 10% festgelegt werden kann. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen.
    • Form C: Diese Form ist nicht möglich bei Hauptdynamik. Eine Erhöhung des Beitrags erfolgt entsprechend dem Euro-Betrag, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten gestiegen ist oder auch um 50% oder 33 1/3% dieses Euro-Betrags.
    • Form D (Gehaltsdynamik): Anhebung der versicherten Leistungen nach Mitteilung der Gehaltsanpassung durch den Versicherungsnehmer einmal im Kalenderjahr. Die Erhöhung des Beitrags erfolgt im selben Verhältnis, in dem das Gehalt gegenüber dem Vorjahr steigt, höchstens um 10%.
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    Verfahren
    • Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs erfolgt zum Beginn jedes Versicherungsjahres, erstmals ab dem zweiten Versicherungsjahr (frühestens zwei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheins) und letztmals zur letzten Hauptfälligkeit.
    • Der Umfang der Erhöhung errechnet sich aus der Erhöhungsbeitrag und dem erreichten Eintrittsalter nach den bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen. Er wird dem Versicherten vorab durch ein Beiblatt zum Versicherungsschein mitgeteilt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Be.
    • Altersbegrenzung: Die letzte Erhöhung ist im Alter 65 möglich. Ist der Renditeplan vereinbart, so ist während der Flexibilitätsphase keine Dynamik mehr möglich.
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    Widerspruchsrecht
    Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn ihr der Versicherungsnehmer bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder der erste erhöhte Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt.
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    Beitragszahlung
    Möglichst nur durch Lastschriftverfahren.
  • Stand: 13.01.2012
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