• Lebensversicherung

  • Für welche Kapital- oder Risikoversicherung kann eine dynamische Anpassung vereinbart werden? Eine Übersicht schafft Klarheit.
  • Über die Gestaltung der dynamischen Anpassung können Sie sich hier informieren:
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    - Kapitalversicherung für den Todes- und Erlebensfall (T 950/955)
    Dynamik ist möglich. Bei Einschluss eines erhöhten Todesfallschutzes in die Hauptversicherung orientiert sich die Anpassung an der Erlebensfallsumme der Hauptversicherung, d.h. Todes- und Erlebensfallsumme erhöhen sich um den gleichen Betrag. Der steuerliche Mindesttodesfallschutz ist zu beachten. Bei den Stufenmodellen setzt die bei Abschluss wählbare Dynamik mit dem vierten Versicherungsjahr  Swiss Life Steps bzw. fünften Versicherungsjahr  Swiss Life Start  ein (Volldynamik).
    Weitere Informationen unter  Dynamikbestimmungen.
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    - Risikoversicherung (T 940/945)
    Dynamik ist möglich mit Volldynamik der Dynamik-Form B in Höhe von 5%.
    Weitere Informationen unter
    Dynamikbestimmungen.
  • Stand: 13.01.2012
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