• Dynamik

  • Ein weiteres Instrument zur flexiblen Vertragsgestaltung
  • Die dynamische Versicherung stellt keinen eigenständigen Tarif dar, sondern eine Variante der Vertragsgestaltung. Bei Swiss Life Riester-Rente bestand die Dynamik bis 2008 aus 2 Teilen:
    • Riester-Treppe (Form R)
    • zusätzliche prozentuale Steigerung (Form K)
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    Riester-Treppe
    Harmonisch aufeinander abgestimmt: Altersvorsorge und Förderbeitrag
    Form R bildete bis 2008 als obligatorischer Teil die so genannte Riester-Treppe ab. Hierzu erhöhte sich die Prämie jeweils im gleichen Verhältnis, wie der Sonderausgaben-Höchstbetrag gemäß § 10a EStG stieg. Damit wurde der Grundstein gelegt, um ein Maximum an Förderung erhalten zu können. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie unter Sonderausgabenabzug.
  • Die Stufen der Riester-Treppe
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    Prozentuale Steigerung
    Mit dem anderen - frei wählbaren - Teil (Prozentdynamik) kann auf die durchschnittliche Gehaltsentwicklung reagiert werden.
    Form K: Die Erhöhung der Prämie erfolgt um einen festen Prozentsatz, der von 2 Prozent bis 10 Prozent festgelegt werden kann. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen.
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    Verfahren
    Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs erfolgt bei monatlicher Prämienzahlungsweise zum Beginn jedes Kalenderjahres, bei anderer Zahlweise zur ersten Prämienfälligkeit in einem Kalenderjahr. Die Erhöhung erfolgte bei der Riester-Treppe vor 2009 prozentual zur Entwicklung des maximalen Gesamtbeitrags in den oben dargestellten Jahren, die letzte Erhöhung bei Form K letztmals zu Beginn des letzten vollen Kalenderjahres vor dem frühesten Rentenbeginn.

    Form R: Geht die Anfangsprämie über den förderfähigen Höchstbetrag hinaus, wird die Dynamik ausgesetzt.
    Form K: Erhöhungen sind begrenzt auf den jeweiligen maximalen Gesamtbetrag.

    Der Umfang der Erhöhung errechnet sich aus der Erhöhungsprämie und u.a. dem erreichten Eintrittsalter. Er wird dem Versicherten vorab durch ein Beiblatt zum Versicherungsschein mitgeteilt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Prämien.
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    Widerspruch
    Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn ihr der Versicherungsnehmer bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder die ersten erhöhte Prämie nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt.
  • Stand: 24.03.2010
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