• Änderungen bei bestehenden Lebensversicherungsverträgen

  • Änderungen bei bestehenden Lebensversicherungsverträgen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerlich weitgehend unproblematisch. Die einzige steuerliche Vergünstigung ist die hälftige Besteuerung (Vertragsteil bestand 12 Jahre und der Bezugsberechtige hat sein 60. Lebensjahr vollendet) und daher ist steuerlich auch nur auf diese Kriterien hin Vorsicht geboten.
  • Es ergeben sich somit sechs mögliche Fallkonstellationen:
  • Altverträge (bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen)

    Für Altverträge gelten die alten Regelungen weiter. Eine Ablaufleistung wird steuerfrei ausgezahlt, wenn
    • Laufzeit mindestens für 12 Jahre
    • laufende Beitragszahlung (mindestens für 5 Jahre vereinbart)
    • Mindest-Todesfallschutz 60 Prozent (bei Lebensversicherungen)
    • keine schädliche Verwendung bei Finanzierungen

    Vertragsänderungen, die wesentliche Merkmale des Vertrags berühren, sollten so gestaltet werden, dass die bisherigen Steuervorteile nicht verloren gehen. Daher empfiehlt es sich, vor einer Änderung den Steuerberater oder Swiss Life zu Rate zu ziehen.

    Ein VN-Wechsel oder die Änderung des Bezugsrechts sind keine einkommensteuerrelevante Vertragsänderungen.
  • Stand: 02.02.2009
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