- Ihr Pfad: / Private Versorgung / Beratungseinstieg: Drei-Schichten-Modell / 2. Schicht: Zusatzversorgung (z.B. Riester) / Riester-Förderung / Zulage
Zulage
- Bei Antrag: Zulage
- Nicht verpassen: Antrag auf Zulage stellenSofern kein Auftrag auf Dauerzulage erteilt wurde, sollte der Antrag auf Zulage auf jeden Fall gestellt werden. Dann überzweist das Finanzamt die Zulage direkt dem Anlageinstitut.
Je früher die Zulagengutschrift erfolgt, umso höher ist der Zinseszinseffekt.
Der Zulagenantrag kann bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres gestellt werden, z.B. für die Zulage 2006 bis zum 31. Dezember 2008. - Zulagen ab 2008Auf Antrag erhalten Ihre Kunden eine Zulage. Diese besteht aus einer Grundzulage für jeden und einer Zulage für Kinder.

- Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, beträgt die Zulage 300 Euro im Jahr.
- DauerzulageantragIhr Kunde kann Swiss Life schriftlich beauftragen, jedes Jahr für ihn den Zulageantrag zu stellen. Dann erledigt Swiss Life die Zulagenroutine, bis der "Dauerauftrag" widerrufen wird.
Ihr Kunde braucht dann nur noch zulagenrelevante Änderungen mitzuteilen, z.B.
- Änderungen im Familienstand
- Geburt eines Kindes
- Wegfall Kindergeld
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Ehegatte erhält einen unmittelbaren Förderanspruch
Aus versicherungsvertraglicher Sicht ist es für alle Kunden nützlich, regelmäßig die Einkommensentwicklung mit dem erforderlichen Mindestbeitrag abzugleichen, damit der zu zahlende eigene Beitrag frühzeitig angepasst werden kann, vorzugsweise im ersten Quartal.
- Stand: 03.02.2012

