Darum wurde die Riester-Rente eingeführt:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Zur Stabilisierung des Beitragssatzes müssen die Leistungen gekürzt werden: Das Nettorentenniveau wird nach den Beschlüssen von 2001 von 70 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens* sinken.
Mit der staatlich geförderte Rister-Rente wird aufgrund der höheren Beitragsrendite, die in der Versicherungswirtschaft erwartet wird, die durch die Rentenreform 2001 entstehende Lücke ausgeglichen.