• Sonderausgabenabzug bis 2004

  • Um eine Günstigerprüfung im Einzelnen nachvollziehen zu können, muss der bis 2004 geltende Sonderausgabenabzug ermittelt werden. Daher hier nochmals eine Beschreibung zur Funktionsweise (§ 10 EStG a.F.):
  • Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu:

    • Risikoversicherungen, die eine Leistung nur für den Todesfall vorsehen
    • Kapitalbildende Versicherungen, die Leistungen für den Todes- und Erlebensfall vorsehen
    • Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
    • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    • Unfall- und Haftpflichtversicherungen
    • Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherungen der Basisversorgung

    Bei Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht können nur 88% der geleisteten Beiträge angesetzt werden. Fondsgebundene Versicherungen sind generell ausgeschlossen.
  • Berechnungsschema
    Der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ergibt sich aus diesem Berechnungsschema:
  • Berechnungsbeispiel
  • Bei Arbeitnehmern werden die Vorsorgeaufwendungen bereits größtenteils durch die Vor-sorgepauschale in den Lohnsteuertabellen berücksichtigt. Daher führt der Sonderausgabenabzug bei Arbeitnehmern meist zu keiner nennenswerten Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

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  • Stand: 25.02.2009
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