- Ihr Pfad: / Private Versorgung / Beratungseinstieg: Drei-Schichten-Modell / 1. Schicht: Basisversorgung (Rürup) / Steuerbegünstigung der Beiträge / Günstigerprüfung / Sonderausgabenabzug bis 2004
Sonderausgabenabzug bis 2004
- Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu:
- Risikoversicherungen, die eine Leistung nur für den Todesfall vorsehen
- Kapitalbildende Versicherungen, die Leistungen für den Todes- und Erlebensfall vorsehen
- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Unfall- und Haftpflichtversicherungen
- Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherungen der Basisversorgung
Bei Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht können nur 88% der geleisteten Beiträge angesetzt werden. Fondsgebundene Versicherungen sind generell ausgeschlossen. - BerechnungsschemaDer Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ergibt sich aus diesem Berechnungsschema:

- Berechnungsbeispiel

- Bei Arbeitnehmern werden die Vorsorgeaufwendungen bereits größtenteils durch die Vor-sorgepauschale in den Lohnsteuertabellen berücksichtigt. Daher führt der Sonderausgabenabzug bei Arbeitnehmern meist zu keiner nennenswerten Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
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- Stand: 25.02.2009

