• Günstigerprüfung

  • Der schrittweise Übergang zur vollständigen steuerlichen Freistellung der Aufwendungen zur Basisversorgung ohne zusätzliche Maßnahmen hätte
    • für alleinstehende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis ca. 12.000 Euro (ca. 24.000 Euro bei verheirateten Arbeitnehmern) und
    • für Selbstständige ohne Aufwendungen zur Basisversorgung
    zu einer Schlechterstellung gegenüber der bis 2004 geltenden Rechtslage geführt. Zudem wurde vom Gesetzgeber erkannt, dass insbesondere
    • bei Selbstständigen mit Aufwendungen zur Basisversorgung
    ein Teil der Beiträge steuerlich "verpufft". Daher wurde die Günstigerprüfung 2006 modifiziert. Dadurch wurde erreicht, dass zusätzliche Aufwendungen für einen Rürup-Vertrag steuerlich immer gefördert werden. Denn käme (ohne Berücksichtigung der Rürupbeiträge) das alte Recht zum Zuge, dann werden zum günstigeren Betrag die Rürupbeiträge hinzuaddiert.
  • Günstigerprüfung zum Sonderausgabenabzug bis 2019 (§ 10 Abs. 4a EStG)
  • Allerdings wird der Höchstbetrag für den Vorwegabzug (§ 10 Abs. 3 EStG a.F.) ab 2011 im Rahmen der Günstigerprüfung kontinuierlich bis 2019 abgeschmolzen:
  • Vorwegabzug gemäß § 10 Abs. 4a EStG (alle Angaben in Euro)
  • Modifizierte Günstigerprüfung seit 2006
    Mit der aktuellen Fassung des § 10 Abs. 4a EStG ist als Vorsorgeaufwand mindestens der Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn nach Durchführung der „alten“ Höchstbetrags-Berechnung (ohne Berücksichtigung der Rürup-Beiträge) die Rürup-Beiträge noch zusätzlich berücksichtigt werden. Die Rürup-Beiträge werden dabei im Umfang ihrer steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit als „Extra-Posten“ addiert.

    Das bedeutet für die Beratung eine wesentliche Erleichterung, da die Rürup-Beiträge in jedem Fall - in 2012 zu 74 % von maximal 20.000 Euro (Verdoppelung bei zusammen veranlagten Ehepaaren) - steuerlich berücksichtigt werden.

    Durch die Addition der Rürup-Beiträge nach Durchführung der Höchstbetragsberechnung (ohne Rürup-Beiträge) wirken sich diese immer - im Rahmen der steuerlichen Grenzen - zusätzlich steuermindernd aus.
  • Weitere Informationen:
  • Stand: 03.02.2012
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