Der schrittweise Übergang zur vollständigen steuerlichen Freistellung der Aufwendungen zur Basisversorgung ohne zusätzliche Maßnahmen hätte
- für alleinstehende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis ca. 12.000 Euro (ca. 24.000 Euro bei verheirateten Arbeitnehmern) und
- für Selbstständige ohne Aufwendungen zur Basisversorgung
zu einer Schlechterstellung gegenüber der bis 2004 geltenden Rechtslage geführt. Zudem wurde vom Gesetzgeber erkannt, dass insbesondere
- bei Selbstständigen mit Aufwendungen zur Basisversorgung
ein Teil der Beiträge steuerlich "verpufft". Daher wurde die Günstigerprüfung 2006 modifiziert. Dadurch wurde erreicht, dass zusätzliche Aufwendungen für einen Rürup-Vertrag steuerlich immer gefördert werden. Denn käme (ohne Berücksichtigung der Rürupbeiträge) das alte Recht zum Zuge, dann werden zum günstigeren Betrag die Rürupbeiträge hinzuaddiert.