• Steuerbegünstigung der Beiträge

  • Die Aufwendungen zu zertifizierten Versicherungsformen der Basisversorgung können bei Alleinstehenden bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) berücksichtigt werden (Sonderausgabenabzug für Aufwendungen zur Basisversorgung).
  • Die Begrenzung auf 20.000 Euro wurde bewusst deutlich über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gewählt, damit auch Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag zahlen, ein adäquates Beitragsvolumen zum Aufbau einer steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge haben. Problematisch ist allerdings, dass der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nach den heute bekannten Prognosen kontinuierlich steigen wird, während die steuerliche Abzugsgrenze konstant bleibt. Ohne eine diesbezügliche Korrektur der Abzugsgrenze ist daher zu erwarten, dass das steuerlich begünstigte Beitragsvolumen für eine zusätzliche private Altersvorsorge über die Jahre immer mehr abnimmt.

    Die Aufwendungen sind in der Übergangszeit bis 2024 noch mit dem für das jeweilige Jahr geltenden Prozentsatz zu multiplizieren. Dieser beträgt für 2005 60% und steigt jährlich um 2%, bis er schließlich ab 2025 100% beträgt.
  • Basisversorgung als Vorsorgeaufwendungen
  • Weitere Informationen:
  • Stand: 27.05.2010
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