• Merkmale Basisrente

  • Die so genannte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private kapitalgedeckte Altersversorgung, die ausschließlich die Zahlung einer lebenslänglichen, monatlichen Leibrente an den Steuerpflichtigen vorsieht.
  • Die Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Bezugsberechtigten (=Versicherungsnehmer) erbracht werden.

    Der Gesetzgeber will sicher stellen, dass wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur Beiträge steuerlich gefördert werden, die dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge dienen. Deshalb dürfen die so entstandenen Versorgungsansprüche
    • nicht vererblich
    • nicht übertragbar
    • nicht beleihbar
    • nicht veräußerbar
    • nicht kapitalisierbar sein.

    Die Basisrente kann durch Zusatzleistungen ergänzt werden:
    • Berufsunfähigkeit/verminderte Erwerbsfähigkeit, nicht jedoch Leistungen alleinig bei Pflegebedürftigkeit
    • Hinterbliebenenrente für den Ehegatten des Steuerpflichtigen
    • Hinterbliebenenrente für Kinder des Steuerpflichtigen, für die er Kindergeld erhält oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG nutzt
  • Für die steuerliche Anerkennung der Beiträge im jeweiligen Veranlagungsjahr muss der Beitragsanteil für die Altersversorgung überwiegen (mehr als 50 Prozent). Dabei ist zu beachten:
    • Maßstab sind die Zahlbeträge
    • Beiträge für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zählen zur Altersversorgung, da damit bei BU die Altersversorgung weiter aufgebaut wird
    • Hinterbliebenenleistungen zählen nicht zur Altersversorgung, wenn Leistungen bei Tod vor dem vollendeten 62. Lebensjahr fällig werden oder mehr als das Deckungskapital der Hauptversicherung verwendet wird, z.B. wenn aus den eingezahlten Beiträgen eine Hinterbliebenenrente gebildet wird.
  • Für die steuerliche Anerkennung der Beiträge muss der Versicherungsvertrag zertifiziert sein.
  • Stand: 03.02.2012
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