• Hintergrundinfo zum AltEinkG

  • Das Bundesverfassungsgericht gab mit einem Urteil vom 6. März 2002 den Anstoß zur Neuregelung der Rentenbesteuerung: Die damalige unterschiedliche Einkommensbesteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht vereinbar.
  • Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem am 11. Juni 2004 durch den Bundesrat endgültig verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) nachgekommen.

    Das neue AltEinkG trat wie vorgesehen am 1. Januar 2005 in Kraft. Es hat die Rahmenbedingungen von privater wie betrieblicher Altersvorsorge maßgeblich verändert.
  • Stand: 03.02.2012
Druckversion beenden