- Ihr Pfad: / Private Versorgung / Beratungseinstieg: Drei-Schichten-Modell / 1. Schicht: Basisversorgung (Rürup) / Hintergrundinfo zum AltEinkG
Hintergrundinfo zum AltEinkG
- Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem am 11. Juni 2004 durch den Bundesrat endgültig verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) nachgekommen.
Das neue AltEinkG trat wie vorgesehen am 1. Januar 2005 in Kraft. Es hat die Rahmenbedingungen von privater wie betrieblicher Altersvorsorge maßgeblich verändert.
- Stand: 03.02.2012

