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1. Schicht: Basisversorgung (Rürup)
Zur Basisversorgung gehören Versicherungsformen, bei denen die - in der Regel durch Beitragszahlung - erworbenen Ansprüche nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen Altersrente.- Absicherungen für den Fall der Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene sind grundsätzlich möglich, in manchen Versicherungsformen sogar obligatorisch (z.B. Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung). Die Basisversorgung ist somit in ihrer Gestaltung sehr eng an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt.
- Versicherungsformen der Basisversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F.)
- Gesetzliche Rentenversicherungen (allgemeine Rentenversicherung, Knappschaft, Seekasse, Künstlersozialversicherung, Alterssicherung der Landwirte)
- Beamtenversorgung (de facto wegen der zunehmenden steuerlichen Gleichbehandlung)
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen (z.B. Versorgungswerke der Kammerberufe), sofern sie den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen
- Zertifizierte private Leibrentenversicherungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG n.F. (sog. "Rürup"- oder „Basisrente“)
- Die Beitragsaufwendungen für die Versicherungsformen der Basisversorgung sind ab 2005 in begrenztem Umfang steuermindernd. Die Leistungen aus der Basisversorgung sind in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen (nachgelagerte Besteuerung).
- Weitere Informationen:
- Produkte der 1. Schicht
- Stand: 27.05.2010

