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- Tipps und Hinweise zur Abgeltungsteuer ab 1.1.2009 im neuen Swiss Life PodCast.
Der Abgeltungsteuer auf der Spur
- Ab dem 1.1.2009 werden Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne, einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Das kann in Ausnahmefällen auch die Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen treffen, wie der Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV) in seiner Mitgliederinformation 1/2008 schreibt; nämlich dann, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens nicht erfüllt werden. 
- Halbeinkünfteverfahren
Für Verträge,
* die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und
* bei denen eine Kapitalauszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowie
* eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren vereinbart ist,
gilt das günstige Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, nur die Hälfte der Erträge ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern - wobei der steuerpflichtige Ertrag die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen ist.
Für Versicherungen, die diese Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllen, ist die Abgeltungsteuer nicht relevant. Unabhängig davon, ob eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rentenzahlung erfolgt, bleiben die Erträge während der Ansparphase steuerfrei. Für Rentenleistungen gilt weiterhin die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Todesfall-Leistungen bleiben, wie bisher, steuerfrei. 
Tipp: Swiss Life PodCast
Im neuen Swiss Life PodCast pending external link: http://www.swisslife-vertriebserfolg.de/videoblog/index.php?id=23Der Abgeltungsteuer auf der Spur beleuchtet Rudolf Fiehl, Fachreferent im Bereich Marktforschung bei Swiss Life, zusammen mit der WebOffice-Redaktion (Anke Seeger) weitere wichtige Aspekte, die es beim Thema Abgeltungsteuer zu berücksichtigen gilt.
[13.03.08; WebOffice-Redaktion SeA]
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- Stand: 11.12.2008

