• Kommunen benötigen künftig Gutachten zu Pensionsrückstellungen

  • In den nächsten Jahren werden die Kommunen sukzessive ihr Haushalts- und Rechnungswesen umstellen.
  • In den nächsten Jahren werden die Kommunen sukzessive ihr Haushalts- und Rechnungswesen umstellen. So soll das Jahrhunderte alte kamerale Rechnungswesen ersetzt werden durch ein an die Bedürfnisse der öffentlichen Hand angepasstes kaufmännisches Rechnungswesen. Hierdurch sollen bessere Steuerungsinformationen zur Verfügung gestellt und ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Wirtschaftlichkeit getan werden.
  • Die wesentliche Neuerung gegenüber der alten Rechtslage ist der Schritt vom Geldverbrauchs- hin zum Ressourcenverbrauchskonzept. So wurden bisher lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen im kommunalen Finanzmanagement dar. Betrachtet werden somit die Veränderungen des kommunalen Eigenkapitals, was wesentlich transparenter als bisher das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde abbildet.

    Die neuen Regelungen sollen zwischen 2005 und 2007 in Kraft treten. Der Stand der Reform ist auf Länderebene unterschiedlich.

    Verbunden mit dieser neuen Ausrichtung der Rechnungslegung ist auch, dass in den kommunalen Bilanzen künftig ein Posten Pensionsrückstellungen zu finden sein wird. Dies bedeutet, dass die Kommunen einen versicherungsmathematischen Gutachter benötigen, der die Ermittlung der zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen übernimmt.

    Die SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH wird daher ihr Angebot an Dienstleistungen im Umfeld der betrieblichen Altersversorgung um die Bereitstellung von versicherungsmathematischen Gutachten auch für die Kommunen im öffentlichen Dienst erweitern.
  • Stand: 02.04.2009
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