GGF-Pensionszusagen: Aktuelle Urteile
Veröffentlichung einschlägiger Urteile im Bundesgesetzblatt zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF).
In den letzten Jahren wurden immer wieder Urteile zum Thema Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber GGF gesprochen, die nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben vom 14.05.1999 ( IV C 6 – 2742 -9/99) stehen.
Da die Urteile bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden waren, waren sie nicht allgemein anzuwenden. Diese Situation war in der Praxis nicht zufrieden stellend, da die zu beurteilenden Fälle bei Betriebsprüfungen nach den Körperschaftsteuerrichtlinien (bislang Abschnitt 32) und dem BMF-Schreiben vom 14.05.1999 und in Widerspruch zu o.g. Urteilen beurteilt werden mussten.
Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF)
Am 19.09.2005 wurden die unten aufgeführten Urteile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.Vergleichbare Fälle können nun in der Praxis anhand dieser Urteile beurteilt werden.
Aktenzeichen/EntscheidungsdatumI R 65/03
31.03.2004
KurzbeschreibungIst eine Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, so rechtfertigt dies nicht die gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung. Vielmehr sind nur die im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfolgten Zuführungen zur Pensionsrückstellung außerbilanziell rückgängig zu machen.
I R 7/01
04.09.2002
Finanzierbarkeit einer Pensionszusage bei drohender Überschuldung – Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung: Ansatz der Pensionsverpflichtung mit dem Anwartschaftsbarwert (§ 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG). Weist jedoch die GmbH nach, dass der handelsrechtlich maßgebliche Teilwert der Pensionsverpflichtung niedriger ist als der Anwartschaftsbarwert, so ist dieser Teilwert anzusetzen.
I R 79/00
07.11.2001
Ansatz bei der Finanzierbarkeitsprüfung mit dem versicherungsmathematischen Barwert (§ 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG).
I R 15/00
20.12.2000
Mangelnde Finanzierbarkeit im Zusagezeitpunkt: die Zuführungen zu der zu bildenden Pensionsrückstellung stellen vGA dar. Ansetzen des versicherungsmathematischen Barwerts (§ 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG) der Pensionsverpflichtung. Wenn Passivierung des Barwerts zu einer Überschuldung führt, ist die Zusage nicht finanzierbar. Die Finanzierbarkeit, die sowohl eine Altersversorgung als auch vorzeitige Versorgungsfälle abdeckt, ist hinsichtlich der einzelnen Risiken jeweils gesondert zu prüfen.
I R 70/99
08.11.2000
Abstellen auf Fremdvergleich. Eine betrieblich veranlasste Pensionszusage führt bei Aufrechterhaltung der Pensionszusage bei einer Verschlechterung der Verhältnisse nicht automatisch zu einer vGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ist nicht schon dann zur Anpassung einer Pensionszusage verpflichtet, wenn die zusagebedingte Rückstellung zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führt. Die Zusage einer Altersversorgung ist nicht allein deshalb durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, weil eine zusätzlich bestehende Versorgungsverpflichtung für den Invaliditätsfall nicht finanzierbar ist.
Mithin sind diese Urteile allgemein anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 14.05.1999 wurde durch das BMF-Schreiben vom 06.09.2005 in den Ausführungen zum Thema Finanzierbarkeit außer Kraft gesetzt.
Auch die Körperschaftsteuerrichtlinien, die bislang die Finanzierbarkeit (Prüfung einer bilanziellen Überschuldung durch fiktiven Leistungsfall und Bilanzierung des Leistungsbarwerts) als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Bildung von Pensionsrückstellungen verlangt haben, erwähnen die Finanzierbarkeit (im nun neuen Abschnitt 38) nicht mehr explizit.
Wesentliche Punkte (im Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 14.05.1999 und KStR Abschnitt 32 a.F.):
- Eine Pensionszusage muss im Hinblick auf die Finanzierbarkeit nicht mehr als ganzes betrachtet werden, die einzelnen Risiken werden getrennt betrachtet.
- Nicht Prüfung anhand eines fiktiven Leistungsfalls durch Passivierung des Leistungsbarwerts, sondern Ansatz des Barwerts der unverfallbaren Anwartschaften.
Stand: November 2005 Weitere Informationen rund um die wichtigsten Urteile zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen finden Geschäftspartner in der
GGF-Info Nr. 073 der SLPM GmbH.
Stand: Januar 2006