• Betriebliche Altersversorgung auf dem Vormarsch

  • Die 2001 mit dem Altersvermögensgesetz eingeleiteten und durch das Alterseinkünftegesetz 2005 fortgesetzten Verbesserungen und Förderungen der betrieblichen Altersversorgung tragen Früchte.
  • Die 2001 mit dem Altersvermögensgesetz eingeleiteten und durch das Alterseinkünftegesetz 2005 fortgesetzten Verbesserungen und Förderungen der betrieblichen Altersversorgung tragen Früchte. So besitzen Ende Juni 2004 rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (inklusive der Beschäftigten im öffentlichen Dienst) in Deutschland bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Anwartschaft auf Betriebsrenten.
  • Dies ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Auftrag gegebenen Untersuchung, die von TNS Infratest Sozialforschung München durchgeführt wurde.

    Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
    • Die Verbreitung der Zusatzversorgung der Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist von Anfang 2002 bis Mitte 2004 von 38 Prozent auf 46 Prozent gestiegen. Besonders starke Steigerungen ließen sich bei Frauen und in den neuen Bundesländern feststellen.
    • Der Anteil der Betriebsstätten in der Privatwirtschaft mit einer Zusatzversorgung ist von Anfang 2002 bis Juni 2004 von 11 Prozent auf 41 Prozent gestiegen, wobei der Anstieg besonders stark in der Zeit von März 2003 bis Juni 2004 war.
    • Auch die Riester-Verträge erfreuen sich seit 2005 einer besonderen Beliebtheit. So wurden in der ersten Jahreshälfte 2005 rund 300.000 Riester-Verträge abgeschlossen, was bereits deutlich mehr ist als im gesamten Jahr 2004 an Neuabschlüssen zu vermelden war.
    Diese Untersuchung belegt die zunehmende Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist auch ein Indiz dafür, dass die zunehmend mangelhafte Versorgung über die gesetzliche Rentenversicherung inzwischen bei weiten Kreisen der Bevölkerung ins Bewusstsein vorgedrungen ist.

    Quelle: Betriebliche Altersversorgung 6/2005, S. 581 f.
  • Stand: 02.04.2009
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