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Die Abgeltungsteuer kommt!
- Ab 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne jährlich pauschal um 25% Abgeltungsteuer gekürzt - hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Liegt der persönliche Spitzensteuersatz unter 25%, kann die Besteuerung der Kapitalerträge zu einem niedrigeren Steuersatz beantragt werden.
- Das Wichtigste zuerst
- Was ist ausgenommen?
Vermietete Immobilien, das Eigenheim, Rürup- und Riester-Rente, private Rentenversicherung und Kapitallebensversicherungen sind nicht betroffen. Wenn Policen allerdings frühzeitig gekündigt werden, gibt es Ausnahmen. Wenn die Laufzeit unter zwölf Jahren liegt, dann wird die Abgeltungsteuer doch fällig.
Wer zieht die Steuer ein?
Das macht das Institut, sobald der Freistellungsauftrag überschritten ist. Ob das Institut auch Kirchensteuer abführt, entscheidet man selbst.
Wer sind die Gewinner und die Verlierer?
- Zinsen sind bis dato nach Abzug des Sparerfreibetrags voll steuerpflichtig, je nach persönlichem Steuersatz zwischen 15 und 45 Prozent. Künftig gilt für alle der Satz von 25 Prozent.
- Dividenden (aus Aktien oder Aktienfonds) sind derzeit mit dem persönlichen Steuersatz zur Hälfte steuerpflichtig. Ab 2009 sind sie voll steuerpflichtig, aber nur mit 25 Prozent.
- Nachteilig für alle ist, dass die so genannte Spekulationsfrist abgeschafft wird. Wer derzeit zwölf Monate mit dem Verkauf seiner Aktie wartet, kann Kursgewinne steuerfrei einstreichen - dies fällt ab 2009 nun weg. Das heißt Kursgewinne (auch bei Aktien- und Rentenfonds) müssen mit 25 Prozent versteuert werden.
Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Freistellungsauftrag von 801 Euro (für Ehepaare 1.602 Euro). Lebensversicherungen sind weiterhin steuerlich vorteilhaft. Eine Steuerersparnis bis zu 50% bei einer Kapitalauszahlung ist dann möglich!
Insbesondere Fondspolicen werden jetzt noch attraktiver!
- Bereits während der Ansparzeit bleiben die Kursgewinne und Zinsen steuerfrei - egal ob Einmalbeitrag oder laufender Sparvorgang bei der Fondspolice.
- Nach Vertragsablauf können bis zu 50 % Steuern gespart werden, denn die Erträge bei einer Kapitalauszahlung werden nur zur Hälfte besteuert. Noch profitabler ist es, wenn eine lebenslange Rentenzahlung gewählt wird.
- Investiert wird in die gleichen Anlagen wie bei einem direkten Investment-Sparen; während der Sparphase bleibt das Finanzamt jedoch außen vor.
- WebOffice-News
- Swiss Life PodCast

Im Swiss Life PodCast Der Abgeltungsteuer auf der Spur
beleuchtet Rudolf Fiehl, Fachreferent im Bereich Marktforschung bei Swiss Life, zusammen mit der WebOffice-Redaktion (Anke Seeger) weitere wichtige Aspekte, die es beim Thema Abgeltungsteuer zu berücksichtigen gilt.- Nützliche Links zum Thema
- Stand: 20.04.2010

