• Zurechnungszeiten (ZZ)

  • Tritt die Erwerbsminderung oder der Tod vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ein, wird der Zeitraum vom Kalendermonat des Versicherungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Versichertenbiographie voll hinzugerechnet.

    Bei einem Rentenbeginn vor 2004 wurde der Zeitraum zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr nicht voll gewertet: bei Rentenbeginn im
  • Beispiel
    Wer mit 27 Jahren nicht mehr arbeiten kann, hätte ohne Zurechnungszeiten nur zehn rentenrechtliche Jahre (ab 17. Lebensjahr gerechnet). Mit Zurechnungszeiten wird er so gestellt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet (zusätzlich 33 Jahre).
  • Bewertung
    Die Zurechnungszeit führt zu einer höheren Rente. Denn die Summe der Entgeltpunkte vergrößert sich, indem die Anzahl der Monate der Zurechnungszeit mit dem Gesamtleistungswert multipliziert wird.
  • Stand: 03.02.2009
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