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Zugangsfaktor
- Dieser ist Teil der Rentenformel und beträgt bei der Regelaltersrente 1,0. Für jeden Monat des späteren Rentenbezugs ergibt sich ein Zuschlag von 0,005. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs ergibt sich ein Abschlag von 0,003.
- Stand: 02.01.2012

