• Zertifizierungsstelle

  • Hier gibt es staatlich geprüfte Altersvorsorgeverträge.
  • Der Begriff wurde durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) im Rahmen der Rentenreform 2001 neu eingeführt.

    Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Davor waren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bis zum 30.4.2002 das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zuständig. Das BZSt prüft auf Antrag eines Anbieters, ob die Vertragsbedingungen des vorgelegten Altersvorsorgevertrags die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Ist dies der Fall, wird der geprüfte Vertrag zertifiziert.

    Bei der Zertifizierung wird nicht geprüft, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig ist, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist oder ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

    Die Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass der Altersvorsorgevertrag für die staatlich geförderte Altersvorsorge verwendet werden kann.
  • Stand: 02.01.2012
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