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Wartezeit
- Für den Bezug von Erwerbsminderungs-, Witwen-/Witwer-, Waisen- sowie Erziehungsrenten müssen als Mindestvoraussetzung 60 Beitragsmonate (Pflicht oder freiwillig) erfüllt sein. In bestimmten Fällen gilt die Wartezeit vorzeitig als erfüllt (Fiktion der Wartezeiterfüllung).
- Stand: 02.01.2012

