• Versorgungslücke

  • Eine Versorgungslücke entsteht, wenn das gewohnte Einkommen nicht mehr zur Verfügung steht. Diese tritt regelmäßig – sofern nicht entsprechend vorgesorgt wurde – bei Altersrentenbezug, bei Verlust der Arbeitskraft und bei Tod des Versorgers auf. Als angemessene Versorgung wird das letzte Nettoeinkommen (entspricht ca. 70 Prozent des Bruttoeinkommens) angesehen.
  • Stand: 02.01.2012
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