- Ihr Pfad: / Info / Lexika / Rentenlexikon / Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung
- Diese Versicherung sichert ausschließlich das Todesfallrisiko ab. Eine Auszahlung der vereinbarten Todesfall-Leistung erfolgt nur, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung erfolgt kein Sparvorgang (Ansammlung von Kapital).
- Stand: 02.01.2012

