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Rentensteigerung
- Rentensteigerungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres.
Eine künftige Rentensteigerung (Anhebung des aktuellen Rentenwerts) hängt ab von der Veränderung- der beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
- des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung
- des Verhältnisses von Leistungsbezieher und versicherungspflichtig Beschäftigten (Nachhaltigkeitsfaktor)
- Stand: 02.01.2012

