• Private (kapitalgedeckte) Rentenversicherung

  • Bei diesem Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung werden die eingehenden Beitragszahlungen zunächst zu einem Vermögensbestand angespart. Anders als beim Umlageverfahren, bei dem diese Zahlungen umgehend als Renten ausgezahlt werden, wird das Vermögen in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere usw. angelegt.

    Die Versicherten erhalten einen Anspruch auf die Versicherungsleistung im Alter, die aus den Erträgen und dem Verzehr des Kapitals geleistet wird.
    Bei der Riester-Rente zum Aufbau eines Altersvermögens handelt es sich um eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.
  • Stand: 02.01.2012
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