Der Verhältniswert zwischen der verfügbaren Rente aus 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt (nach Abzug des Eigenanteils für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und der durchschnittlich darauf entfallenden Steuern) und dem Nettogehalt eines Durchschnittsverdieners.
Aufgrund der geänderten Besteuerung von Alterseinkünften (Alterseinkünftegesetz) ist die Höhe der Besteuerung gesetzlicher Renten und andere Renten der 1. Schicht von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang unterschiedlich. Allgemein gültige Aussagen über die steuerliche Belastung sind daher nicht mehr möglich.
Deshalb erfolgt nun die Betrachtung künftiger Versorgungen auf Basis des Brutto-Rentenniveaus.