Seit 2005 fallen die Rentensteigerungen, die jeweils zum 1. Juli erfolgen, grundsätzlich geringer als davor. Ursache ist im Wesentlichen die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors. Er besteht aus der Verhältnis von Rentnerquotient des vergangenen Jahres und Rentnerquotient des vorletzten Jahres.
Der Nachhaltigkeitsfaktor schlägt nach dem Willen des Gesetzgebers nicht voll auf die Rentenanpassung durch. Seine Wirkung wird um 25 Prozent gedämpft. Trotzdem führt die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors nach offiziellen Berechnungen zu einer spürbaren Absenkung der Rentensteigerungen von durchschnittlich 0,7 Prozentpunkten pro Jahr.