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Kapitalerhaltungszusage
- Der Begriff wird im Altersvermögensgesetz ( AVmG) geregelt. Es handelt sich um die Zusage des Anbieters eines Altersvorsorgevertrags, dass zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags mindestens ein Kapital in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht. Aufgrund des Kapitalerhalts sind bestimmte Mindestlaufzeiten einzuhalten.
- Stand: 02.01.2012

