• Förderfähiger Höchstbetrag

  • Das sind die Beträge im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge bis 2008.
  • Der Begriff wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) neu eingeführt.

    Der förderfähige Höchstbetrag ist im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge der Betrag, der im Kalenderjahr maximal als Beitrag für die Förderung berücksichtigt wird. Er setzt sich aus den Eigenbeiträgen und der Zulage zusammen. Der förderfähige Höchstbetrag entwickelte sich bis 2008 wie folgt:
  • Mit Einführung des Mindestbeitrags für den mittelbar Berechtigten, erhöht sich das steuerliche Abzugsvolumen ggf. auf 2.160 Euro.

    Bitte beachten Sie: Aus Sicht der Förderung ist eine Erhöhung des Beitrags über den persönlichen Mindesteigenbeitrag hinaus nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass sich ein zusätzlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG ergibt.
  • Stand: 02.01.2012
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