• Entgeltpunkte (EP)

  • Sie geben das Verhältnis wieder, in dem das individuelle Arbeitsentgelt zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung des gleichen Jahres gestanden hat. Ein individuelles Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsarbeitsentgelts ergibt einen Entgeltpunkt. Die Entgeltpunkte werden nach dem Komma vierstellig angegeben (kaufmännisch gerundet).
  • Stand: 02.01.2012
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