- Ihr Pfad: / Info / Lexika / Rentenlexikon / Einkommensanrechnung
Einkommensanrechnung
- Auf Witwen- und Witwerrenten sowie auf Waisenrenten an über 18-jährige Waisen werden eigene Einkünfte des Berechtigten oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet.
- Stand: 02.01.2012

