Beitragsgeminderte Zeiten Als beitragsgeminderte Zeiten gelten Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten oder Ersatzzeiten belegt sind. Beitragsgeminderte Zeiten werden mindestens mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Beitragslose Zeiten Fast in jedem Versicherungsverlauf tauchen versicherte Zeiten auf, für die keine Beiträge entrichtet wurden (beitragslose Zeiten). Dazu gehören: