Beiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu entrichten. Diese liegt 2012 bei einem Monatseinkommen von 5.600 Euro (West) bzw. 4.800 Euro (Ost). Sie verändert sich entsprechend dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten. Die Steigerung der BBG richtet sich nach dem Prozentsatz, um welchen sich das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem vor zwei Jahren erhöht hat. Der erhöhte Jahresbetrag wird dann auf einen durch 600 teilbaren Betrag aufgerundet.