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Arbeitsunfähigkeit
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld von einem Sozialleistungsträger gilt seit 1992 als Pflichtbeitragszeit, davor zählte sie als Anrechnungszeit.
- Stand: 02.01.2012

