• Anrechnungszeiten

  • Zeiten, in denen die versicherte Person aus bestimmten Gründen keine Beiträge zahlen konnte, z.B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr oder Schwangerschaft (beitragsfreie Zeiten). Die meisten Anrechnungszeiten wirken sich auf die Rentenhöhe aus (auch Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen). Einzelne Anrechnungszeiten (z.B. Schul- und Hochschulausbildung, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug) werden nur noch auf die 35-jährige Wartezeit angerechnet. 

    Vor 2009 wurden Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildung mit Entgeltpunkten bewertet und wirkten sich rentensteigernd aus. 

    Treffen Anrechnungszeiten mit Beitragszeiten zusammen, gelten sie als beitragsgeminderte Zeiten.
  • Stand: 02.01.2012
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