Der Begriff wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) neu eingeführt. Durch die Rentenreform 2001 sinkt das Rentenniveau. Als Ausgleich dafür bietet der Staat die neue Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge (ersetzende Altersvorsorge), die so genannte Riester-Rente. Ziel: der Aufbau eines privaten Altersvorsorgevermögens. Das so aufgebaute Kapital soll als lebenslange Rente ausbezahlt werden und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen.