• „Drei-Säulen-Prinzip“

  • Das Gesamtsystem der deutschen Alterssicherung wird als Drei-Säulen-Prinzip bezeichnet. Die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke bilden die erste Säule. Die zweite Säule ist die betriebliche Altersversorgung und die Riestervorsorge. Die dritte Säule besteht aus der privaten Vorsorge z.B. durch private Lebens- oder Rentenversicherung.

    Sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die private Vorsorge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch steuerlich gefördert.
  • Stand: 02.01.2012
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