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Heubeck
- Die Bewertung der ungewissen Verbindlichkeiten aus einer Pensionszusage erfolgt für die Bilanz nach den allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf der Grundlage der `Richttafeln` von Dr. Klaus Heubeck, die einen Rechnungszins von sechs Prozent vorsehen. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass der derart ermittelte Wert einer Pensionsverpflichtung auch in jedem Einzelfall ausreicht, um das Pensionsversprechen zu erfüllen.
Den bilanziellen Ansätzen liegen durchschnittliche Lebenserwartungen zugrunde, die für einen großen Bestand zutreffen können, jedoch nicht für die Pensionsverpflichtung gegenüber einer Einzelperson wie einem Gesellschafter-Geschäftsführer. Außerdem ist unsicher, ob das Unternehmen eine interne Verzinsung von sechs Prozent über viele Jahre sicherstellen kann.
- Stand: 19.02.2009

