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Finanzierungslücke
- In der Vergangenheit wurde vielfach zur Rückdeckung einer Rentenzusage eine Kapitalversicherung gewählt. Mit diese Finanzierungsform kann eine Finanzierungslücke entstehen, vor allem bei folgenden Änderungen:
- Erhöhung der Pensionszusage ohne Anpassung der Rückdeckung
- Änderung der Sterbetafel
- Berücksichtigung der "Heubeck-Tafeln"bei Vertragsabschluss
- Verändertes Kapitalmarktniveau und die damit einhergehende Anpassung der Überschussbeteiligung
- Veränderung der Rechnungsgrundlagen der später anzuwendenden Rentenversicherungstarife
regelmäßige Anpassung
der Rückdeckungsversicherung an die geänderten Rahmenbedingungen ist somit unerlässlich. - Tipp zur Rückdeckung mit Kapital- und RentenversicherungenDie bilanziellen und finanziellen Auswirkungen der Pensionszusage können in optimaler Weise mit Rückdeckungsversicherungen ausgeglichen werden.
Häufig stehen die bilanziellen Risiken im Vordergrund, welche anhand einer Kapital-Rückdeckungsversicherung ideal erfasst werden können.
Sollen hingegen die finanziellen Risiken voll gedeckt werden, ist die in Art und Höhe deckungsgleiche Rückdeckung der Pensionszusage durch eine Rentenversicherung zu empfehlen. Nur über eine kongruente Renten-Rückdeckungsversicherung ist garantiert, dass eine Änderung der statistischen Lebenserwartung, des Rechnungszinses und der Überschüsse die Finanzierung der Pensionszusage nicht tangiert.
- Stand: 19.02.2009

