• Überschussquote

  • Berechnung: Zuführung zur Rückstellung zur Beitragsrückerstattung (RfB)¹ und Jahresüberschuss geteilt durch die Summe aus den gebuchten Beiträgen (ohne Beiträge aus der RfB) und den Nettoerträgen aus Kapitalanlagen - jeweils berechnet ohne Berücksichtigung der Fondsgebundenen LV.

    Dieser Wert gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der den Versicherten in Form von Überschüssen zukommt. Allerdings müssen nicht alle Erträge aus Kapitalanlagen dem Kunden zufließen: Zuweisungen zum Eigenkapital und z.B. Kostenverluste schmälern die Erträge.

    Die Überschussquote hängt auch von der Form der Gewinnzuteilung an die Kunden ab. Bei Unternehmen, die einen größeren Teil der erwirtschafteten Überschüsse bereits während des Geschäftsjahres in Form einer Direktgutschrift an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet haben, fällt die Quote niedriger aus als bei Unternehmen, die die Gewinnbeteiligung nur in geringerem Umfang als Direktgutschrift weitergeben.

    Die Kennzahl ist stark abhängig vom Typ des Geschäfts (z.B. entstehen bei Risikotarifen so gut wie keine Zinsgewinne), aber auch von der Kalkulation der Tarife. Wenn Tarife mit hohen Garantien kalkuliert sind (z.B. Risiko-/Restschuldtarife ohne Überschussbeteiligung), dann sind die Risikogewinne der Unternehmen sehr klein und entsprechend auch die Zuführung zur RfB.

    Zudem beeinflussen diesen Wert auch starke Einmalbeitragsschwankungen (im Nenner). Daher ist die Überschussquote als Mittelwert brauchbarer.


    ¹ RfB-Fluss:
    Stand am Jahresanfang
    - Entnahme im Geschäftsjahr
    + Zuführung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres
    = Stand Jahresende
    - gebundene RfB für das Folgejahr
    - Schlussüberschussanteile für das Folgejahr
    - Schlussüberschussanteilfonds
    = freie RfB

    Es erfolgt keine Berücksichtigung von Direktgutschriften.
  • Stand: 02.01.2012
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