Die (Gesamt-) Stornoquote wird errechnet aus der Summe von Rückkauf/Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen und sonstigem vorzeitigen Abgang geteilt durch den durchschnittlichen Jahresbestand (nach laufenden Beiträgen). Sie soll ein Indiz für die Beratungs- und Betreuungsqualität sein.
Die Stornoquote hängt u.a. von gesamtwirtschaftlichen Faktoren, der Altersstruktur der Kunden und der Zusammensetzung des Bestandes ab. Der Abgang von Kollektivversicherungen, z.B. aufgrund von Fluktuationen am Arbeitsmarkt, entzieht sich zum größten Teil dem Einfluss der Versicherer. Dadurch wird die Stornoquote erst im Vergleich mit dem Verbandsdurchschnitt aussagekräftig.