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Solvabilitätsspanne
- Solvabilität ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens.
Die Solvabilität wird von den Versicherungsaufsichtsbehörden im Rahmen der Finanzaufsicht überwacht. Es handelt sich um in der EU harmonisiertes Recht. Zuständig ist der Herkunftsmitgliedsstaat für die Überwachung der gesamten Geschäftstätigkeit.
Das Wort Solvabilitätsspanne bezeichnet den Betrag der erforderlichen Eigenmittel, der zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge notwendig ist.
In der Lebensversicherung sind im wesentlichen die Vertragssumme, die Deckungsrückstellung und die Beitragsüberträge sowie bei Zusatzversicherungen die Beitragseinnahmen als Berechnungsgrundlagen maßgebend. Ein Drittel der Solvabilitätsspanne gilt als Garantiefonds. Der Nachweis der ausreichenden Solvabilität wird mit einer Solvabilitätsübersicht erbracht, die sich aus der Berechnung der Solvabilitätsspannen und dem Nachweis der Eigenmittel zusammensetzt. Diese Übersicht muss der Versicherungsaufsicht jährlich übermittelt werden.
Begrifflich unterscheidet man die Soll-Solvabilität als die erforderliche Mindesthöhe an Eigenmitteln und die Ist-Solvabilität als die tatsächlich vorhandenen Eigenmittel.
- Stand: 02.01.2012

