• RfB-Kennzahlen

  • Die Überschüsse der Versicherungsunternehmen fließen zunächst als Zuführung zur RfB in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Daraus werden sie wieder entnommen und den einzelnen Kunden zugeteilt. Daneben erfolgt meist auch eine Gewinnzuteilung in Form einer Direktgutschrift. Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung werden aber nicht alle Überschüsse zugeteilt (vgl. Fußnote 1). Der freie Teil der RfB hat die Funktion einer Schwankungsreserve: in guten Jahren wird er erhöht, in Jahren mit geringeren Überschüssen wird er abgebaut. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Gewinnzuteilung an die Versicherten möglichst gleichmäßig erfolgt und keinen zu starken Schwankungen unterliegt. Eine hohe freie RfB stellt – vereinfacht gesagt – ein finanzielles Polster für schlechte Zeiten dar.

    Weil es nicht sinnvoll wäre, die absoluten Werte der freien RfB verschiedener Gesellschaften zu vergleichen, wird die freie RfB mit der Entnahme aus der RfB im jeweiligen Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. Diese Kennzahl ist ein gutes Maß dafür, wie weit die RfB aktuell als Puffer dient: Bei hoher RfB kann das VU auch bei momentan niedriger Nettoverzinsung eine gewisse Zeit zu Lasten der freien RfB höhere Überschussanteile ausschütten (als aufgrund der Nettoverzinsung zu erwarten wäre). Dabei hofft das Unternehmen aber auf eine künftig wieder steigende Nettoverzinsung.

    Auch die gesamte RfB kann zu verschiedenen Bilanzpositionen in Relation gebracht werden (zum Beispiel zur Deckungsrückstellung oder zum Bestand nach Versicherungssumme).


    ¹ RfB-Fluss:
    Stand am Jahresanfang
    - Entnahme im Geschäftsjahr
    + Zuführung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres
    = Stand Jahresende
    - gebundene RfB für das Folgejahr
    - Schlussüberschussanteile für das Folgejahr
    - Schlussüberschussanteilfonds
    = freie RfB

    Es erfolgt keine Berücksichtigung von Direktgutschriften.
  • Stand: 02.01.2012
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