Das Frühstorno soll einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zulassen. Die Berechnung erfolgt als Quotient aus dem sonstigen vorzeitigen Abgang und den im Geschäftsjahr eingelösten Versicherungsscheinen (jeweils nach Versicherungssumme). Ab 1995 erfolgt die Berechnung nach laufendem Beitrag für ein Jahr, d.h., es werden ab dann Tarife gegen Einmalbeitrag nicht mehr berücksichtigt.
Die Definition dieser Kennzahl ist nicht eindeutig. Sie ist stark davon abhängig, ob zum Kündigungszeitpunkt bereits ein Rückkaufswert vorhanden war. Solange nämlich noch kein Rückkaufswert gebildet ist, zählt eine Vertragsauflösung zum Frühstorno. Das bedeutet, dass höher gezillmerte Tarife, bei denen erst später Rückkaufswerte entstehen, länger zum Frühstorno zählen. Somit haben Direktversicherer bei kapitalbildenden Tarifen ein niedrigeres Frühstorno. Versicherer mit hohen Beständen an Risikoversicherungen werden hier benachteiligt, da bei Storni von Risikoverträgen in der Regel keine Rückkaufswerte entstehen.