• Eigenmittelquote

  • Die Eigenmittelquote errechnet sich aus der Summe aus Eigenkapital, freier RfB und Schlussüberschussanteilfonds dividiert durch die Solvabilitätsspanne.

    Diese Quote gibt einen Anhaltspunkt dafür, in welchem Maß ein Versicherer die eingegangenen Risiken (Kapitalmarkt und Sterblichkeit) durch Eigenmittel absichern kann. Hierfür wird eine Kennzahl gebildet, die die Eigenmittel dem Risiko gegenüberstellt. Sie sollte wenigstens 100% betragen.

    Dieser Wert wird aber sehr stark von der Rechtsform der Versicherungsgesellschaft beeinflusst. Zum Beispiel haftet für eine deutsche Niederlassung eines Versicherers auch die ausländische Mutter mit ihrem Eigenkapital. Diese Tatsache wird bei der Eigenmittelquote aber nicht berücksichtigt. Damit haben Versicherungsunternehmen mit geringem Eigenkapital (z.B. die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland) und niedriger freier RfB auch eine niedrigere Eigenmittelquote. Zudem wird auch diese Kennzahl von der Tarifkalkulation und der Art der Überschusszuteilung beeinflusst: Unternehmen, die einen großen Teil ihrer Überschüsse als Direktgutschrift ausschütten, weisen in der Regel eine niedrigere freie RfB auf und damit auch eine geringere Eigenmittelquote.
  • Stand: 02.01.2012
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