Das Eigenkapital eines Versicherungsunternehmens besteht zunächst aus dem Grundkapital, dem Gründungsstock und/oder der Verlustrücklage (bei dem VVaG), dem Sicherheitsfonds oder -stock oder ähnlichem der öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.
Ferner zählen insbesondere die gesetzlichen Rücklagen und sonstigen Gewinnrücklagen sowie die stillen Reserven zum Eigenkapital. Dem Eigenkapital kommt anders als bei Produktionsbetrieben weniger eine Finanzierungs-, als vielmehr eine Garantiefunktion zu. Es fängt Schwankungen der Jahresergebnisse auf.
Bei Versicherungsunternehmen wählt man bevorzugt das Verhältnis des Eigenkapitals zur Höhe der
Deckungsrückstellung.