Aus den jeweils eingehenden Beiträgen werden in der Lebensversicherung versicherungstechnische Rückstellungen gebildet.
Die Deckungsrückstellung ist erforderlich, weil aus praktischen Gründen nicht ein natürlicher, entsprechend dem Risiko von Jahr zu Jahr steigender, sondern ein gleichbleibender Beitrag erhoben wird. Dieser ist in den ersten Jahren höher, in den späteren Jahren dagegen niedriger als der natürliche Beitrag. Damit der Versicherungsanspruch erfüllt werden kann, müssen die anfänglich zuviel erhobenen, für die Deckung der Sterbefall-Leistungen nicht benötigten Beitragsteile (=Sparbeitrag im Gegensatz zum Risikobeitrag) zurückgestellt werden. Diese verzinslich angesammelten Sparbeiträge bilden das Deckungskapital.
Bei der gemischten Todes- und Erlebensfallversicherung dient das Deckungskapital außerdem der Ansammlung des im Erlebnisfalle fällig werdenden Kapitals. Einzelheiten zur Berechnung der Deckungsrückstellung sind in Verordnungen geregelt. Sie legen unter anderem bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie Höchstwerte für den Rechnungszins fest, Höchstbeiträge für die Zillmerung und die versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung.