Die Kennzahl wird gebildet aus der Relation Anzahl Beschwerden zu Anzahl versicherter Personen.
Wegen unterschiedlicher Zählweisen und starker Probleme mit der jährlichen Abgrenzung zwischen Zahlen der Versicherer und des BAFin kann die Beschwerdequote von Lebensversicherungsunternehmen nicht geliefert werden. Der map-report verwendet diese Kennzahl bewusst ohne Kürzung um die unberechtigten Beschwerden, da, laut map-report, auch bei diesen das Versicherungsunternehmen nicht in der Lage war, mit dem Kunden für ihn verständlich zu kommunizieren. Trotzdem sollte die Quote nach BAFin-Methode über die Anzahl der Verträge und nicht der versicherten Personen berechnet werden.